Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge von "nextGYM GmbH" als des nextGYM („Studio“) mit
Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit nextGYM
abgeschlossenen, gültigen Mitgliedsvertrages zum Zutritt und zur Nutzung des Studios berechtigt sind.
 
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Bei Online-Vertragsschlüssen über die Website von nextGYM stellt das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars ein verbindliches
Angebot des Interessenten an nextGYM auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages dar. Die Annahme des Angebots (und damit der
Vertragsschluss) erfolgt durch eine entsprechende Annahmeerklärung bzw. Bestätigung von nextGYM per E-Mail. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht,
über das es vor Online-Vertragsschluss gesondert belehrt wird.
 
2.2. Für Minderjährige gelten die Sonderbestimmungen unter Ziffer 8.
 
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1. Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, das Studio während der Öffnungszeiten bis 30 Minuten vor der Schließzeit zu betreten und den gesamten Sport- und Fitness
bereich des Studios einschließlich der Umkleideräume und Spinde sowie – soweit vorhanden – der sanitären Anlagen (WC, Dusche) gemäß
den Bestimmungen des Mitgliedsvertrages, dieser AGB und der Studioordnung zu nutzen.
 
3.2. Das Mitglied erhält die Möglichkeit, die nextGYM App zu nutzen. Die nextGYM App ermöglicht dem Mitglied unter anderem den
Zutritt zum Studio, den Zugriff auf professionell vorgefertigte Trainingspläne sowie die Nutzung des Self Service-Bereichs, in
dem das Mitglied z. B. seine persönlichen Daten ändern, seine Mitgliedschaft verwalten, seine Korrespondenz mit nextGYM einsehen und
die Mitgliederverwaltung von nextGYM kontaktieren kann. Der Zugang des Mitglieds zur nextGYM App wird mit Registrierung
(Ziffer 6.1) aktiviert.
 
3.3. Das Studio ist ein sogenanntes „Smart Gym“. Das bedeutet, dass das Studio durch intelligent vernetzte, digitale Systeme vollautomatisiert
ist und grundsätzlich auf Personal verzichtet. Eine Betreuung des Mitglieds durch Personal im Studio findet grundsätzlich nicht statt.
Insbesondere erfolgt keine Einweisung des Mitglieds in die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs und keine Beaufsichtigung des
Mitglieds bei der Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs sowie keine sonstige Betreuung des Mitglieds durch Personal im Studio.
 
3.4. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine Trainingseinheit mit einem Personal Trainer, können – je nach Angebot von nextGYM – ggf. gegen
zusätzliches Entgelt über die nextGYM App (vgl. Ziffer 3.2) gebucht werden.
 
4. STUDIOORDNUNG
Das Mitglied hat sich bei der Nutzung des Studios an die Studioordnung zu halten. Die Studioordnung kann insbesondere Regelungen
über das Verhalten, die Bekleidung, die Geräte- und Inventarnutzung, die Mitnahme von Speisen und Getränken und die Öffnungszeiten
des Studios enthalten. Die Studioordnung ist diesen AGB als Anlage beigefügt.
 
5. ZUTRITT ZUM STUDIO
5.1. Der Zutritt zum Studio erfolgt automatisch über einen persönlichen QR-Code, den das Mitglied nach Abschluss des Mitgliedsvertrages per
E-Mail sowie nach Aktivierung in der nextGYM App erhält. Zum Betreten des Studios muss das Mitglied den persönlichen QR-Code vor einen
Scanner an der Eingangstür des Studios halten.
 
5.2. Der Zutritt zum Studio kann nur während der offiziellen Öffnungszeiten bis 30 Minuten vor der Schließzeit des Studios erfolgen, die im Studio bzw. auf der Website von
nextGYM bekanntgegeben sind.
 
5.3. Nur das Mitglied selbst ist berechtigt, den persönlichen QR-Code für den Zutritt zum Studio zu verwenden. Es ist dem Mitglied untersagt,
den persönlichen QR-Code einem Dritten zu überlassen oder einem Dritten den Zutritt zum Studio über den persönlichen QR-Code oder in
sonstiger Weise zu ermöglichen.
 
5.4. Verstößt ein Mitglied trotz entsprechender Abmahnung durch nextGYM gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB genannte Verbot, so ist
nextGYM berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus ist nextGYM
berechtigt, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes des Mitglieds gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB genannte Verbot vom Mitglied
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch
wegen desselben Verstoßes angerechnet.
 
6. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG
6.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die Mitgliedsbeiträge sind ab Beginn der Laufzeit des Mitgliedsvertrages
(vgl. Ziffer 7.3) jeweils monatlich im Voraus fällig. Das Einmalticket "OneTime Ticket" als Einmalzahlung ist sofort (vgl. Ziffer 7.2) fällig.
 
6.2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied wird nextGYM
hierzu ein Lastschriftmandat erteilen. nextGYM ist berechtigt, die Zahlungsabwicklung durch einen Dritten durchführen zu
lassen bzw. einem Dritten zu übertragen. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen. Für jede
Lastschrift, die aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund nicht eingelöst wird, ist nextGYM berechtigt, die durch die Rücklastschrift
entstandenen Kosten vom Mitglied ersetzt zu verlangen. Hierzu ist nextGYM berechtigt, den Schaden in Höhe der auf Seiten von nextGYM
tatsächlich entstandenen Kosten vom Girokonto des Mitglieds abzubuchen. Der Schaden von nextGYM setzt sich insbesondere aus
Bankgebühren sowie Mehraufwand zusammen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass nextGYM ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist. Einmaltickets "One Time Ticket" werden durch eine von Mitglied gewählte Sofortzahlungsmethode bezahlt.
 
6.3. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags in Verzug, ist nextGYM berechtigt, den QR-Code des Mitglieds zu sperren und
dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, bis die rückständigen Beträge beglichen sind.
 
6.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einer Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages sofort zur Zahlung fällig.
 
6.5. Weitergehende Ansprüche und Rechte von nextGYM wegen Zahlungsverzugs des Mitglieds bleiben von den Regelungen in den
vorstehenden Ziffern 6.3 und 6.4 unberührt.
 
7. LAUFZEIT UNDKÜNDIGUNG
7.1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Mitgliedsvertrag als „Startdatum“ bezeichneten Datum.
 
7.2. Vertragsbeginn ist der 1. des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats. Bis zum Inkrafttreten wird der Beitrag anteilig berechnet. Dieser Zeitraum wird nicht auf die Mindestlaufzeit angerechnet.
 
7.3. Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beginnt unmittelbar im Anschluss an die Bonuszeit (Ziffer 7.2). Je nach Vereinbarung zwischen nextGYM
und dem Mitglied gilt für die Vertragslaufzeit Folgendes:
 
a) Ist im Mitgliedsvertrag eine feste Erstlaufzeit („Mindestlaufzeit“) vereinbart, so hat der Mitgliedsvertrag zunächst die jeweils vereinbarte
Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit des Mitgliedsvertrages auf unbestimmte Zeit, sofern der
Mitgliedsvertrag nicht zuvor vom Mitglied oder von nextGYM mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt
wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Mitgliedsvertrag vom Mitglied oder von nextGYM mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
 
b) Ist im Mitgliedsvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist der Mitgliedsvertag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Mitgliedsvertrag
kann in diesem Fall vom Mitglied oder von nextGYM jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
 
7.4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund zur Kündigung durch nextGYM liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB
genannte Verbot verstößt, wenn das Mitglied mit der Zahlung von zwei Mitgliedsbeiträgen oder eines Betrages, der zwei Mitgliedsbeiträgen
entspricht, in Verzug ist oder wenn das Mitglied trotz Abmahnung durch nextGYM wiederholt schwerwiegend gegen die Studioordnung
verstößt.
 
7.5. Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Mitglied kann alternativ eine Kündigung auch über die nextGYM App oder die nextGYM Website
erklären.
 
8. MINDERJÄHRIGE
8.1. Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden.
 
8.2. Für Personen, die zwar das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung seiner
gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Der Interessent hat sich in diesem Fall zum Zwecke des Abschlusses des Mitgliedsvertrages
(vgl. Ziffer 2) per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der nextGYM Website an nextGYM zu wenden.
 
9. HAFTUNG VON nextGYM
9.1. nextGYM haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB, dem Mitgliedsvertrag und sonstigen Vereinbarungen
zwischen nextGYM und dem Mitglied nichts Abweichendes ergibt.
 
9.2. Die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs durch das Mitglied erfolgt auf eigene Gefahr. nextGYM haftet nicht für Schäden, die dem
Mitglied durch die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs im Studio oder durch das Verhalten anderer Mitglieder, Besucher oder unbefugter
Dritter im Studio entstehen.
 
9.3. Die von nextGYM zur Verfügung gestellten Spinde werden nicht beaufsichtigt. Für den ausreichend sicheren Verschluss genutzter Spinde ist
das Mitglied selbst verantwortlich. nextGYM haftet nicht für aus den Spinden entwendeten Gegenständen.
 
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.2 und 9.3 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von nextGYM, der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von nextGYM, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit
sowie für die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet nextGYM nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren
Schaden begrenzt ist. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Mitgliedsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und
vertrauen darf.
 
10. UNÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFT
Dem Mitglied ist es nicht gestattet, die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte auf Dritte zu übertragen.
Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von nextGYM möglich.
 
11. VIDEOAUFNAHMEN
nextGYM behält sich vor, aus Sicherheitsgründen, insbesondere vor dem Hintergrund des nicht vorhandenen Personals im Studio, unter
Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) besonders gekennzeichnete,
öffentlich zugängliche Teilbereiche des Studios (mit Ausnahme der Umkleideräume und der sanitären Anlagen) per Videokamera zu
überwachen und die Aufnahmen für maximal 48 Stunden zu speichern.
 
12. DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG
12.1. nextGYM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Mitgliedsvertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung,
Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen
Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mail-Adresse, Bankverbindung.
 
12.2. Ferner werden bei jedem Besuch des Studios die Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie das Datum und die Uhrzeit des Check-ins und des
Check-outs erfasst. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
 
12.3. Die Verarbeitung der im Rahmen des Mitgliedsvertrages erhobenen Daten des Mitglieds erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den
weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b)
DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den
Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender
Daten erforderlich werden, wird nextGYM hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und
Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von nextGYM
verwiesen.
 
13. KEINE TEILNAHME AN STREITBEILEGUNGSVERFAHREN GEMÄSS VSBG
nextGYM ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
 
14. ÄNDERUNGEN DER AGB
nextGYM ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen
und von Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. nextGYM teilt dem Mitglied beabsichtigte Änderungen der AGB in Textform mit und gibt ihm
zugleich die Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Die dem Mitglied mitgeteilten
beabsichtigten Änderungen der AGB gelten als vom Mitglied genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb der vorgenannten
Frist widerspricht.
 
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder des Mitgliedsvertrages unberührt.
 
15.2. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von nextGYM aufrechnen.
 
ANLAGE STUDIOORDNUNG:
 
Unser Verhaltenskodex in allen Studios:
 
- Training nur in Sportkleidung
- Oberkörperfreies Training untersagt
- Handtuch immer unterlegen
- Geräte nach Benutzung reinigen
- Gewichte/Griffe wieder zurücklegen
- Zu hoher Lärmpegel ist zu vermeiden
- Keine Straßenschuhe in den Studios
- Keinen Müll liegen lassen
- Fitness nur zu den Öffnungszeiten (Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Studios zu verlassen)
 
Die gesamten Studios sind videoüberwacht. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Zutritt nur für Mitglieder oder angemeldete Personen mit Tagesticket "OneTime Ticket"!
 
Stand: 30.07.2023